Zwei Kinder sitzen konzentriert an einem Tisch und arbeiten in Heften. Ein Kind hält einen Stift in der Hand, das andere blättert in einem Heft. Auf dem Tisch liegen Schreibmaterialien wie Stifte und ein Lineal.

Cybergrooming

Ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen ist in Deutschland von Cybergrooming betroffen. Der Begriff „Cybergrooming“ bezeichnet die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen im Internet. Die AJS NRW widmet sich der Thematik schon seit vielen Jahren, mit dem Projekt jetzt weitreichender und systematisch. Gefördert wird das Projekt vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI).

Definition

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming ist eine Form von sexualisierter Gewalt im digitalen Raum und bedeutet, dass Personen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen anbahnen, um sie zu manipulieren, um Macht auszuüben, sie zu demütigen und sexuell auszunutzen. Das passiert oft in Chats, sozialen Netzwerken oder Online-Spielen.

Auf Deutsch bedeutet Cybergrooming etwas wie „Internetanbahnung“. Cybergrooming ist ein Kofferwort aus den englischen Begriffen „cyber“ (= das Internet betreffend) und „grooming“ (to groom = zurechtmachen, vorbereiten).

„Grooming" (englisch: anbahnen, vorbereiten) ist der Fachbegriff für unterschiedliche Handlungen, die einen sexuellen Missbrauch vorbereiten. (Quelle: Juuuport)

Durch gezielte Ansprache versuchen (meist männliche) Nutzende sexuelle Kontakte zu Kindern und Jugendlichen über Social Media-Apps, Messenger, Videoplattformen oder Online-Games anzubahnen.

Häufig werden zuerst öffentlich zugängliche Plattformen genutzt, um dann im nächsten Schritt über private Nachrichten persönlicher zu werden. Das Spektrum reicht von der Anmache durch Gleichaltrige bis hin zur Anbahnung von schweren Straftaten durch Erwachsene.

Gewaltausübende, wenden perfide Manipulationstechniken an und erschleichen sich systematisch Vertrauen, so dass es Betroffenen schwer gemacht wird, aus dem Kommunikationsprozess auszusteigen. Dabei täuschen sie oft eine falsche Identität vor und geben sich als Gleichaltrige aus.

Täterstrategien

Wesentliche Täterstragien

Wie gehen Tatpersonen vor?

Anonymität:

Tatpersonen tarnen sich als Gleichaltrige (falsche Namen/Profile) und nutzen die Anonymität des Internets.

Vertrauen aufbauen:

Tatpersonen nutzen soziale Netzwerke oder Chats, um über persönliche Infos (z. B. Hobbys, Musikgeschmack) Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herzustellen.

Emotionale Bindung:

Sie isolieren betroffene Kinder und Jugendliche von Ihrem Nahumfeld, indem sie dieses abwerten und sich mit dem Kind z. B. gegen Eltern oder Freunde „verbünden”.

Erpressung:

Sie üben zunehmend Druck aus, drohen den Kindern und Jugendlichen mit der Veröffentlichung intimer Informationen / Bilder oder mit Gewalt gegen die Familie.

Vier Hände halten abwechselnd rote und grüne Karten hoch, die an eine Ampelregelung erinnern. Zwei rote und zwei grüne Karten sind zu sehen.

Warum sind Kinder und Jugendliche besonders gefährdet?

Tatpersonen füllen eine emotionale Lücke scheinbar aus. Emotional besonders bedürftige, junge Menschen fühlen sich wahrgenommen oder ernst genommen - z. B. durch Komplimente oder die Aufmerksamkeit von Älteren, und bleiben aus Neugier im Kontakt, auch wenn es sexuell wird.

Gewaltausübende nutzen die Bedürftigkeit oder das Schamgefühl der Betroffenen aus, das bei Heranwachsenden mitunter stärker ausgeprägt ist.

Im Internet fühlen sich Jugendliche oft sicherer und verlieren leichter Hemmungen.

Wenn Kinder oder Jugendliche eine Strafe wie beispielsweise ein Handy- oder Computerverbot befürchten, werden sie sich wahrscheinlich nicht an Eltern / Erwachsene wenden, wenn ihnen (sexualisierte) Online-Gewalt widerfährt.

Warnhinweise

Stilisierter, blauer Muskelarm mit angesetztem Bizeps und drei blauen Blitzen darüber, die Kraft symbolisieren. Der Arm ist auf orangenem Kreis dargestellt.

Warnhinweise

Wie erkennt man Cybergrooming?

Warnhinweise sind oft unsichtbar, denn sie finden z.B. während eines vermeintlich harmlosen Online-Spiels statt, bei dem kein Risiko vermutet wird. Kommt es zu einer Unterhaltung mit einer unbekannten Person, die vielleicht zuerst nur interessiert zu sein scheint und viele Komplimente macht, dann aber sexuell übergriffig wird, schweigen viele Kinder. Sie schämen sich, fühlen sich mitverantwortlich oder fürchten ein Spielverbot.

Interesse, Vertrauen und eine offene Haltung helfen Kindern, sich Erwachsenen anzuvertrauen. Klare Regeln sind dabei wirksamer als Verbote.

Regelmäßige Gespräche zwischen Eltern und Kindern über deren Medienerlebnisse schaffen Vertrauen und Sicherheit. Wenn Kinder spüren, dass sie offen über alles sprechen können – auch über unangenehme oder beunruhigende Situationen –, fühlen sie sich verstanden und ernst genommen. Besonders wichtig ist es, ihnen klarzumachen, dass sie keine Schuld tragen, falls sie Grenzüberschreitungen erleben. Auf diese Weise wissen Kinder, dass sie sich jederzeit an ihre Eltern wenden können, wenn etwas Schlimmes passiert. Fürchten Kinder Strafen statt Unterstützung, werden sie sich vermutlich nicht öffnen und so auch keine Hilfe erhalten.

Dies lässt sich auch auf die pädagogische Arbeit übertragen. Neben gezielten Präventionsangeboten zum Thema, ist eine vertrauensvolle Atmosphäre wesentlich. Eine Vertrauenskultur in einem Raum, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen, erleichtert es, sich bei Problemen aktiv Unterstützung zu holen.

Erwachsene sollten für Kinder und Jugendliche da sein – ohne Vorwürfe! Kein Kind hat Schuld, wenn so etwas passiert.

Bauchgefühl ernstnehmen

Sexualisierte Gewalt im Netz beginnt oft mit scheinbar harmlosen Kontakten. Bei Unwohlsein sollte der Kontakt sofort abgebrochen werden.

Konkrete Tätertrategien

Wie verhalten sich Tatpersonen beim Cybergrooming?

Die Personen möchten das Gespräch schnell ins Private verlagern und Privatchats oder Messenger nutzen. 

Die Personen fragen sehr viel nach der Person gegenüber, geben aber nur wenig von sich selbst preis. 

Die Personen haben auffällig viele Gemeinsamkeiten mit dem Kind oder Jugendlichen, z.B. Alter, Hobbys, Wohnort.

Die Personen behaupten, Fotograf oder Model-Agent zu sein. 

Die Personen möchten Videochatten, behaupten aber, die eigene Webcam sei kaputt. 

Die Personen überreden das Kind zu Dingen, die es verunsichern oder die es nicht tun will.

Die Personen bitten darum, niemandem von der Bekanntschaft zu erzählen.

Die Personen machen unangemessene Kommentare zum Aussehen, und reden immer wieder über Sexuelles oder den Körper.

Die Personen bringen immer wieder sexuelle Themen zur Sprache, fragen wiederholt – auch nach harmlosen Fotos – oder vermitteln dem Kind insgesamt ein unangenehmes Gefühl.

Die Personen machen virtuelle Geschenke in Spielen oder Apps, um Vertrauen und Abhängigkeiten aufzubauen.

Die Personen fragen nach persönlichen Daten oder wollen sich mit dem Kind treffen.

Die Personen akzeptieren kein „Nein“ und machen Druck.

(Quellen: Juuuport.de, Klicksafe.de, Landesanstalt für Medien NRW)

Logo des Projekts STRONG in blau auf orangenem Kreis mit weißem Hintergrund
Logo des Projekts STRONG in orange mit rosa Rand

Für Manipulation sensibilisieren

Vorsicht bei übertriebener Aufmerksamkeit - Misstrauen ist angebracht, wenn Personen schnell vertraulich werden, übertriebene Komplimente machen oder Druck ausüben.

Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen

Was gilt es zu beachten?

Es gibt verschiedene (technische) Schutzmaßnahmen, die Eltern und Betreuende nutzen können, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Bei der Erstellung eines Online-Profils – insbesondere in sozialen Netzwerken, Foren oder auf Dating-Plattformen – sollten folgende Punkte beachtet werden, um das Risiko von Cybergrooming bzw. sexualisierter Gewalt zu reduzieren.

Keine sensiblen Daten preisgeben: Adressen, Telefonnummern, Schulnamen oder tägliche Routinen sollten nicht öffentlich geteilt werden.

Standortdienste deaktivieren: GPS- oder Standortfunktionen in Apps ausschalten, um das Tracking des Aufenthaltsorts zu verhindern.

Pseudonyme verwenden: Statt des echten Namens einen Spitznamen / Nickname nutzen, besonders in öffentlichen Foren oder Chats. Dabei beachten, dass keine sensiblen Daten enthalten sind und der Name keine Rückschlüsse auf das Alter o. ä. zulässt.

Profil auf „privat“ einstellen: Sichtbarkeit des Profils auf bekannte Kontakte beschränken.

Fotos und Inhalte selektiv teilen: Keine Bilder posten, die Hinweise auf Standort, Alltag oder persönliche Details geben (z. B. Hausnummer, Sportverein).

Altersbeschränkungen nutzen: Auf Plattformen mit Altersverifikation sicherstellen, dass das Profil nur für die gewünschte Zielgruppe sichtbar ist.

Vorsicht bei Direktnachrichten: Nachrichten von unbekannten Personen nicht akzeptieren. Belästigende oder unangemessene Kontakte sofort blockieren.

Keine intimen Inhalte teilen: Keine privaten oder erotischen Fotos/Videos versenden – selbst in vermeintlich vertrauensvollen Chats. Diese können missbraucht oder weiterverbreitet werden („Revenge Porn“).

Webcam mit Bedacht nutzen: Bildaufnahmen können unbeabsichtigt private Informationen preisgeben – z. B. Wohnumgebung, Schul- oder Arbeitsplatz, tägliche Routinen oder Familienmitglieder. Bei Video-Calls oder Live-Streams können Dritte den Bildschirm aufzeichnen, ohne dass die beteiligten Personen es merken. Schlecht gesicherte Geräte oder unsichere Netzwerke ermöglichen es Tatpersonen, die Kamera ferngesteuert zu aktivieren („Camfecting“) und Aufnahmen ohne Wissen der Nutzer:innen zu machen.

Screenshots und Speicherung bedenken: Alles, was digital geteilt wird, kann gespeichert oder weitergeleitet werden.

Starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Komplexe Passwörter verwenden und 2FA aktivieren, um Hacking zu erschweren.

Regelmäßige Überprüfung der Einstellungen: Privatsphäre-Einstellungen und App-Berechtigungen (z. B. Zugriff auf Kamera, Mikrofon, Kontakte) kontrollieren.

Verdächtige Links meiden: Keine unbekannten Links in Nachrichten anklicken, um Phishing oder Malware zu vermeiden.

Tipp

Medien-kindersicher.de informiert über technische Schutzlösungen für Geräte, Dienste und Apps von Kindern.

Als Besonderheit bietet der Medien-kindersicher-Assistent die Möglichkeit, auf Grundlage des Alters des Kindes sowie der von ihm genutzten Geräte und Dienste eine maßgeschneiderte Schutzlösung zu erstellen. https://www.medien-kindersicher.de/startseite

Stilisiertes Gehirn in Orange mit pinkfarbenem Rand, umgeben von orangenen Lichtblitzen, die Ideen oder Inspiration symbolisieren.

Tipp

Medien-kindersicher.de informiert über technische Schutzlösungen für Geräte, Dienste und Apps von Kindern.

Als Besonderheit bietet der Medien-kindersicher-Assistent die Möglichkeit, auf Grundlage des Alters des Kindes sowie der von ihm genutzten Geräte und Dienste eine maßgeschneiderte Schutzlösung zu erstellen. https://www.medien-kindersicher.de/startseite

Strafbarkeit

Rechtliche Einordnung

Strafbarkeit

Der § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) ist ein zentraler Paragraph im deutschen Strafgesetzbuch, der den sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe stellt. Der Paragraph dient dem Schutz von Kindern (Personen unter 14 Jahren) vor sexuellen Übergriffen. Ist die betroffene Person über 14 Jahre alt, greift § 176 StGB nicht. Erreichen über 14-Jährige unerbeten pornografische Inhalte, kann aber eine Strafbarkeit gemäß 184 StGB (Verbreitung pornographischer Inhalte) gegeben sein.

Cybergrooming ist nach § 176b StGB als Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs an Kindern strafbar und seit dem 1.7.2021 ein eigenständiger Straftatbestand. So kann es schon dann zu einer Strafbarkeit kommen, wenn die Tatpersonen irrtümlich annehmen, dass sie ein Kind vor sich haben, tatsächlich aber auf einen Erwachsenen oder auf eine computergeschaffene Phantomfigur einwirken (sogenannte „Scheinkindvariante“ – ist insbesondere relevant, wenn Polizeibehörden ermitteln).

„In Deutschland ist Cybergrooming als Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern verboten (§ 176 StGB). Wer Kinder und Jugendliche im Internet mit sexueller Absicht bedrängt, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. […]

Der Kontakt muss dabei nicht zwingend sexuell geprägt sein. Bereits die Anbahnung solcher Gespräche fallen unter den Tatbestand des Cybergrooming. Strafbar ist die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Zu ,tatsächlichen' sexuellen Handlungen muss es nicht kommen – allein die Absicht genügt. Auch muss das Kind nicht auf die Nachrichten reagiert haben: Für eine Strafbarkeit reicht es aus, dass das Kind eine solche Nachricht zur Kenntnis genommen hat.“ (Quelle: Bundeskriminalamt)

Soll ein Cybergrooming-Fall zur Anzeige gebracht werden, ist es wichtig rechtsichere Screenshots zu erstellen. Da Inhalte im Internet oft genauso schnell verschwinden, wie sie verbreitet werden, ist es entscheidend, umgehend zu handeln und Beweise zu sichern. Ohne diese ist eine Strafverfolgung in der Regel nicht möglich. Ein Screenshot kann als Beweismittel dienen – ähnlich wie ein Augenzeuge.

Stilisiertes Gehirn in weiß mit pinkfarbenem Rand, umgeben von weißen Lichtblitzen, die Ideen oder Inspiration symbolisieren, in einem blauen Kreis.

Online auf Missbrauchsdarstellungen gestoßen oder deren Verbreitung beobachtet?

Tipps und Informationen zum sicheren Melden von Missbrauchsdarstellungen im Netz

Ein gemeinsames Factsheet der Beschwerdestellen, FSM - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, eco - Verband der Internetwirtschaft und jugendschutz.net klärt auf, wie geholfen werden werden kann und was es zu beachten gilt.

Rechtssichere Screenshots

Rechtssichere Screenshots bei Cybergrooming

Was ist zu beachten?

Tatpersonen löschen oftmals schnell ihre Spuren, sobald sie bemerken, dass sie entlarvt werden könnten. Ohne vollständige, kontextbezogene und plattformspezifische Screenshots (Bildschirmaufnahmen) ist eine Strafverfolgung kaum möglich. Die Beweise müssen so gesichert sein, dass sie vor Gericht standhalten – denn nur dann kann der Täter zur Verantwortung gezogen werden.

Mehr dazu bei der Polizei: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/digitale-beweissicherung-rechtssichere-screenshots-erstellen/

Ein rechtssicherer Screenshot muss lückenlos dokumentieren:
• Den gesamten Chatverlauf oder Kommentar – keine Auslassungen, die den Kontext verzerren.
• Datum und Uhrzeit der Nachricht, um den zeitlichen Ablauf nachweisen zu können.
• Den Usernamen oder das Profil des mutmaßlichen Täters, um die Person identifizierbar zu machen.

Cybergrooming findet oft in einem bestimmten Rahmen statt – etwa in Kommentaren unter Fotos, in privaten Chats oder in Foren. Der Screenshot muss zeigen:
• Das ursprüngliche Posting, Foto oder die Unterhaltung, auf die sich die belästigenden Nachrichten beziehen.
• Wer das Ziel der Belästigung ist – nur so lässt sich nachweisen, dass die Tat gezielt gegen eine bestimmte Person gerichtet war.

Die Plattform, auf der die Straftat begangen wurde, muss klar erkennbar sein. Dazu gehören:
• Das Logo oder die typische Oberfläche der App (z. B. Instagram, WhatsApp, TikTok).
• Der Name der Gruppe, des Forums oder des Chats, falls zutreffend.

Ein Screenshot allein reicht oft nicht aus. Um die Beweiskette zu stärken, sollten zusätzlich gesichert werden:
• Die URL des Profils des Täters (falls öffentlich einsehbar).
• Die URL des Beitrags oder Chats, in dem die Belästigung stattfand.
• Metadaten (falls technisch möglich), die die Echtheit des Screenshots bestätigen.
• Tipp: Viele Plattformen erlauben das Melden von Inhalten – diese Meldung kann zusätzlich als Beweis dienen.

Hilfe finden

Pinkes Herz mit orangenem Rand und der blauen Aufschrift 'STRONG' in der unteren rechten Ecke.

Konfrontiert mit Online-Gewalt und Cybergrooming?

Hier gibt es Erste Hilfe:

Das bundesweite Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch ist ein Angebot der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Es unterstützt alle Menschen dabei, Informationen, Hilfe und Beratung bei sexuellen Übergriffen zu finden – vor Ort, online oder telefonisch. https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Schreib-Ollie ist eine anonyme Online-Beratung für Menschen, die von sexualisierter Gewalt in Kindheit oder Jugend betroffen sind, sowie für Angehörige, Fachkräfte oder Personen mit Verdachtsmomenten. Das Angebot ermöglicht eine datensichere, vertrauliche Kommunikation per E-Mail und wird von der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch gefördert. https://schreib-ollie.de/#/

fragZEBRA ist ein Online-Beratungsangebot der Landesanstalt für Medien NRW, das individuelle Fragen zum Umgang mit digitalen Medien beantwortet – von Cybermobbing über Datenschutz bis hin zu KI oder sozialen Netzwerken. Nutzer:innen können sich per Chat, WhatsApp, Instagram oder E-Mail an das Team wenden und erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen. https://www.fragzebra.de/

Die Nummer gegen Kummer bietet ein kostenfreies, telefonisches Beratungsangebotes für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen in Deutschland. Die Beratung erfolgt anonym. https://www.nummergegenkummer.de/

JUUUPORT bietet Erste Hilfe im Internet – von Jugendlichen für Jugendliche. Jugendliche helfen Gleichaltrigen und geben ihnen Tipps, wie sie sich sicher im Netz bewegen und sich vor Gefahren schützen können. https://beratung.juuuport.de/