Sonstiges | Webseite
  • Cybergrooming
  • Recht
  • sexualisierte Gewalt
  • Prävention
  • Kinder
  • Jugendliche
  • Eltern

Informationsmaterial Cybergrooming

Die Polizei NRW bietet auf dieser Webseite Hinweise und Informationen zu Cybergrooming. Neben der Phänomenbeschreibung und der strafrechtlichen Einordnung finden sich dort Präevntionshinweise in verschiedenen Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Polnisch, Arabisch, Spanisch, Kurmanci Kurdisch, Bandinani Kurdisch, Französisch und Farsi Persisch.

Ein Video einer EUROPOL-Kampagne zum Phänomen Cybergrooming zeigt, wie Täter über das Internet und per Smartphone gezielt auf Minderjährige einwirken, um diese zu Liveaufnahmen mit sexuellen Inhalten oder zur Erstellung und zum Versand kinder- und jugendpornografischer Bild- und Videodateien zu bewegen. Hintergrund sind oft sexuelle oder / und finanzielle Interessen.

Webseite der Polizei NRW

Dort fndet sich auch das Lagebild Jugendkriminalität und Jugendgefährdung NRW, das die Entwicklung von Jugendkriminalität und Jugendgefährdung im Zwei- und Zehnjahresvergleich aufzeigt.